
Gerne übernehmen wir die jährliche
§57a - Überprüfung an Ihrem Kraftfahrzeug.
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient
der technischen Überprüfung der Verkehrs-
und der Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs
sowie dessen Umweltverträglichkeit.
Die Überprüfung kann 1 Monat vor und maximal
4 Monate nach dem Datum der Erstzulassung
durchgeführt werden.
Unsere modernen Prüfstände sowie unsere
Kompetenz garantieren einen seriösen Ablauf
der Überprüfung.
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